Fördermittel für 2023 bereits ausgeschöpft
Bereits am ersten Tag war der 300 Mio. € große Fördertopf für 2023 ausgeschöpft. Das hat für viel Frust gesorgt. Für 2024 sind weitere 200 Mio. € Förderung angekündigt. Der Termin ist noch nicht bekannt.
Wir aktualisieren diese Seite, sobald Neuigkeiten bekannt sind.
Ab dem 26.09.2023 kannst du bis zu 10.200 € Förderung von der KfW für den Kauf einer neuen Solaranlage mit Ladestation bekommen. Bei uns erfährst du alles, was du über das Förderprogramm 442 wissen musst.
Voraussetzungen für die Förderung in Kürze:
- Du besitzt ein Haus und wohnst selbst darin.
- Jemand im Haus besitzt, least, oder bestellt ein Elektroauto (kein Hybrid).
- Du bestellst die Solaranlage erst nach deinem Förderantrag.
Mit der Förderrichtlinie “Solarstrom für Elektroautos” möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erreichen, dass Elektroautos häufiger mit umweltfreundlichem Solarstrom geladen werden.
Wenn du ein E-Auto besitzt oder ein neues bestellst, dann kannst du für den Kauf und die Installation einer neuen PV-Anlage einen Zuschuss von bis zu 10.200 € erhalten.
Der Zuschuss wird ab März 2024 nach Umsetzung der Anlage ausgezahlt. Er muss nicht zurückgezahlt werden.
Wir beraten dich gerne vor Antragstellung bei der Planung deiner Solaranlage!
Was wird gefördert?
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5kWh Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Wonach richtet sich die Höhe der Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe und den technischen Spezifikationen der Anlage.
So wird der Förderbetrag berechnet:
- Für die Ladestation: 1.200 € pauschal bei bidirektionaler Ladefähigkeit, sonst 600 € pauschal
- Für die PV-Anlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
- Für den Solarstromspeicher: 250 € pro kWh Speicherkapazität, maximal 3.000 €
Um den Maximalbetrag von 10.200 € zu bekommen, brauchst du also eine PV-Anlage mit mindestens 10 kWp, einen Stromspeicher mit 12 kWh und eine Ladestation mit bidirektionaler Ladefähigkeit.
Achtung: Die Gesamtkosten der Anlage müssen höher sein als der Förderbetrag, sonst erhältst du den Zuschuss nicht.
So bekommst du den Zuschuss
Schritt 1: Antrag stellen
Ab dem 26.09.2023 kannst du bei der KfW den Antrag einreichen. Melde dich dazu bei “Meine KfW” an und wähle das Produkt „Solarstrom für Elektroautos“ (442) aus.
Achtung: Die ausgewählten Angaben für die Größe der PV-Anlage usw. können anschließend nicht erhöht werden. Lass dich unbedingt von uns beraten, bevor du den Antrag stellst. Dann planen wir deine Wunschanlage mit dir gemeinsam, um die sinnvollste Anlage und die maximale Förderung für dich zu erreichen.
Schritt 2: Solaranlage installieren lassen
Nachdem der Zuschuss bewilligt wurde, bestellst du eine neue Solaranlage mit Stromspeicher und Ladestation. Am besten natürlich bei uns.
Schritt 3: Nachweise erbringen
Wenn die Anlage installiert wurde, kannst du ab März 2024 bei der KfW Nachweise einreiche, dass alles wie geplant durchgeführt wurde. Außerdem wird ein Identitätsnachweis benötigt. Rechnungen und Nachweise über die durchgeführten Arbeiten erhältst du von uns so wie von der KfW gefordert.
Schritt 4: Zuschuss erhalten
Wenn die Nachweise geprüft wurden, wird der Zuschuss auf dein Konto überwiesen. Du musst ihn nicht zurückzahlen.
Voraussetzungen
- Du bist eine natürliche Person (d.h. kein Unternehmen).
- Du stellst den Antrag für ein Haus, das dir gehört und in dem du selbst bereits wohnst.
- Jemand im Haus besitzt, least (min. 12 Monate) oder bestellt ein E-Auto (kein Hybrid).
- Dieses Auto ist kein Firmen- oder Dienstwagen.
- Du schaffst Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
- Du bestellst alles erst nach Antragstellung.
- Die geplante Ladestation darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Du musst die Anlage danach min. 6 Jahre und das Auto 3 Jahre nutzen.
*Die Informationen in diesem Artikel sind Stand 08.09.2023. Für Anpassungen der Förderbedingungen durch die KFW übernehmen wir keine Haftung.
Quellen und weitere Informationen